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Klimakrisenabgabe in Griechenland: Was Pauschalreisende im Hotel zahlen

Anna Keller6 Min. Lesezeit

Die Klimakrisenabgabe in Griechenland wird pro Zimmer und Nacht erhoben. So berechnen Pauschalreisende die Kosten für Hotel und All Inclusive richtig.

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Bei einer Pauschalreise nach Griechenland fällt die Klimakrisenabgabe zusätzlich zum Reisepreis an: Sie wird pro Zimmer oder Apartment und pro Übernachtung berechnet, nicht pro Person. Für einen Sommerurlaub von April bis Oktober sind in einem 4-Sterne-Hotel 10 Euro und in einem 5-Sterne-Hotel 15 Euro je Zimmer und Nacht fällig. Auch All Inclusive ändert daran nichts. Rechne den Betrag deshalb vor der Buchung separat ein und verlasse dich nicht darauf, dass der angezeigte Paketpreis ihn enthält. Nach der geltenden Regel wird die Abgabe vor der Abreise gegen einen eigenen Beleg erhoben. Stand der Angaben: 24. Juli 2026.

Klimakrisenabgabe in Griechenland: Was Pauschalreisende im Hotel zahlen

Foto: Hartmut Inerle / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Der entscheidende Punkt: pro Zimmer, nicht pro Gast

Die griechische Klimakrisenabgabe heißt offiziell „Climate Crisis Resilience Fee“. Sie ersetzt die frühere Übernachtungssteuer und betrifft unter anderem Hotels, vermietete Zimmer und Apartments, Kurzzeitvermietungen sowie touristische Villen. Für klassische Pauschalreisende ist vor allem die Hotelregel wichtig: Maßgeblich sind die Zahl der gebuchten Zimmer, die Zahl der Übernachtungen, die offizielle Hotelkategorie und der Zeitraum der Reise.

Ein Doppelzimmer mit zwei Erwachsenen wird also einmal pro Nacht belastet. Bleibt ein Paar sieben Nächte in einem 4-Sterne-Hotel zwischen April und Oktober, beträgt die Abgabe 70 Euro insgesamt. Bei zwei Doppelzimmern entstehen dagegen 140 Euro. Wer mit Kindern reist, sollte daher nicht nur auf die Personenzahl schauen, sondern darauf, ob ein zweites Zimmer oder ein separates Apartment gebucht wird.

Wie hoch ist die Abgabe im Hotel?

Für Hotelübernachtungen gelten zwei Zeiträume. In der Hauptsaison von April bis Oktober sind die Beträge deutlich höher als von November bis März. Die Staffelung bezieht sich jeweils auf ein Zimmer und eine Übernachtung:

  • 1- und 2-Sterne-Hotel: April bis Oktober 2 Euro, November bis März 0,50 Euro.
  • 3-Sterne-Hotel: April bis Oktober 5 Euro, November bis März 1,50 Euro.
  • 4-Sterne-Hotel: April bis Oktober 10 Euro, November bis März 3 Euro.
  • 5-Sterne-Hotel: April bis Oktober 15 Euro, November bis März 4 Euro.

Für einen typischen Badeurlaub im Juli oder August ist deshalb die Sommerstaffel entscheidend. Eine Woche im 5-Sterne-Hotel kostet bei einem Zimmer zusätzlich 105 Euro, zehn Nächte kosten 150 Euro. Im Februar wären es im gleichen Hotel für sieben Nächte 28 Euro. Das ist kein Preis pro Person: Zwei Personen im selben Zimmer zahlen nicht automatisch das Doppelte.

Foto: Fajardoalacant / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Was bei einer Reise über den Monatswechsel gilt

Bei einem Aufenthalt, der in zwei Gebührenzeiträume fällt, wird nicht einfach der Satz des Anreisetags für den ganzen Urlaub verwendet. Die griechische Steuerverwaltung schreibt für solche Fälle eine getrennte Abrechnung je Monat vor. Wer beispielsweise Ende Oktober anreist und im November abreist, muss die Oktobernächte nach der Sommerstaffel und die Novembernächte nach der günstigeren Winterstaffel kalkulieren.

Das ist vor allem bei Städtereisen, Langzeitaufenthalten und günstigen Herbstangeboten relevant. Für eine gewöhnliche Woche im Sommer oder Winter bleibt die Rechnung dagegen einfach: Zimmeranzahl mal Übernachtungen mal passender Satz. Die Hotelrechnung muss die Abgabe nicht in den Zimmerpreis hineinrechnen; sie wird als eigener Betrag dokumentiert.

Ist die Klimakrisenabgabe bei All Inclusive schon bezahlt?

Nein, All Inclusive bezieht sich auf die vereinbarten Hotelleistungen wie Mahlzeiten, Getränke oder bestimmte Angebote des Hauses. Die Klimakrisenabgabe ist eine gesetzliche Abgabe für die Nutzung der Unterkunft. Sie belastet den Gast, wird vom Hotel oder Vermieter eingezogen und vor der Abreise mit einem besonderen Zahlungsbeleg quittiert.

Bei einer Pauschalreise solltest du deshalb nicht nur die Zeile „All Inclusive“ lesen, sondern in den Angebots- und Reiseunterlagen nach Hinweisen zu örtlichen Gebühren suchen. Selbst wenn Flug, Transfer, Koffer und Hotel im Paket enthalten sind, kann diese Abgabe beim Check-out noch dazukommen. Der faire Vergleich zweier Angebote ist daher der Gesamtpreis inklusive dieser vorhersehbaren Nebenkosten, nicht nur der Preis pro Person in der Suchmaske.

Welche Hotelkategorie zählt wirklich?

Entscheidend ist nicht, ob ein Hotel im Werbetext besonders hochwertig klingt oder ob du ein Upgrade auf Meerblick gebucht hast. Die Höhe richtet sich nach der Kategorie der Unterkunft. Bei einer Pauschalreise solltest du die ausgewiesenen Sterne in der Buchungsbestätigung und in der Hotelbeschreibung prüfen. Ein Zimmerwechsel innerhalb desselben Hotels ändert die Abgabe normalerweise nicht; ein Wechsel in ein anders klassifiziertes Ersatzhotel kann sie dagegen verändern.

Bei Apartments, Ferienwohnungen und Villen gelten eigene Sätze. Die verbreitete Vereinfachung „in Griechenland immer X Euro Kurtaxe pro Person“ ist deshalb falsch. Wer nicht im Hotel wohnt, sollte die konkrete Unterkunftsart prüfen, statt die Hotelstaffel zu übertragen. Gerade bei Kurzzeitvermietungen können Fläche und Art der Unterkunft eine Rolle spielen.

Wann und wie wird vor Ort gezahlt?

Die Regel ist klarer als die Zahlungsart: Die Abgabe wird nach der Unterkunftsnutzung und vor der Abreise erhoben. Das Hotel oder der Vermieter stellt dafür einen gesonderten Beleg aus. Ob die Rezeption Bargeld, Karte oder beides akzeptiert, ist jedoch keine einheitliche gesetzliche Vorgabe für alle Häuser. Frage bei einem sehr späten Rückflug oder bei einer Abreise außerhalb der Rezeptionszeiten lieber vorher nach dem Ablauf.

Für den Urlaub lohnt es sich, den Beleg bis nach der Rückkehr aufzubewahren. Er zeigt, für wie viele Übernachtungen und Zimmer die Gebühr abgerechnet wurde. Wird ein anderer Betrag verlangt als erwartet, prüfe zuerst die Sterneklassifizierung, die Zahl der Nächte und einen möglichen Wechsel zwischen Oktober und November. Erst danach solltest du die Rezeption um eine Erklärung bitten.

So planst du den Betrag ohne Überraschung ein

  1. Notiere Reisezeitraum, Anzahl der Übernachtungen und Anzahl der gebuchten Zimmer.
  2. Prüfe die offizielle Hotelkategorie in der Buchungsbestätigung, nicht nur den Namen des Angebots.
  3. Wähle den Satz für April bis Oktober oder für November bis März.
  4. Multipliziere Satz, Nächte und Zimmer; bei einem Monatswechsel rechnest du beide Zeiträume getrennt.
  5. Lege den Betrag als lokale Nebenkosten zurück und frage vor Anreise nach der akzeptierten Zahlungsart, falls du nur mit Karte reisen möchtest.

Für ein Paar im Doppelzimmer ist die Rechnung besonders übersichtlich. Für Familien kann sie überraschend steigen, wenn zwei Zimmer nötig sind. Umgekehrt ist sie bei drei Erwachsenen im selben zulässigen Zimmer nicht automatisch dreimal so hoch. Die praktische Regel lautet: nicht Gäste zählen, sondern Zimmernächte.

Nicht mit anderen Griechenland-Gebühren verwechseln

Die Klimakrisenabgabe ist keine Flugsteuer und keine pauschale Einreisegebühr. Sie betrifft die Unterkunft. Für Kreuzfahrten oder andere Reisearten können getrennte Regelungen gelten; sie gehören nicht in diese Hotelrechnung. Auch eine kommunale Sonderabgabe, ein Parkplatz oder ein privater Transfer sind etwas anderes. Auf dem Beleg sollte die Klimakrisenabgabe als eigener Posten erkennbar sein.

Wer die Hotelkosten realistisch vergleichen will, rechnet die Gebühr schon beim Buchen ein. Dann wirkt ein 5-Sterne-Angebot nicht erst an der Rezeption teurer, und ein günstigerer Reisezeitraum lässt sich sauber mit dem höheren Sommerbetrag abwägen.

Quellen

Über die Autorin

Anna Keller

Anna Keller schreibt für LastMinuteJa.de über Reiseziele, Hotels und eine gut vorbereitete Urlaubsplanung. Sie strukturiert Informationen aus Reiseunterlagen, Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen. Bei Einreise-, Gebühren- und Flugthemen verweist die Redaktion auf die jeweils zuständigen Behörden und Anbieter und kennzeichnet relevante Aktualisierungen am Artikel.