Münchner Sicherheitskontrollen: Die 100-ml-Grenze endet am 18. September
Am Flughafen München fällt ab 18. September 2026 die 100-Milliliter-Regel. Einzelne Flüssigkeitsbehälter bis zwei Liter dürfen dann im Handgepäck bleiben.
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Am Flughafen München fällt am 18. September 2026 die bisherige 100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck. Die neue Regel gilt nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen des Airports. Reisende dürfen dann einzelne Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern mitnehmen. Flüssigkeiten und elektronische Geräte können während der Kontrolle im Gepäck bleiben.
Was ab dem 18. September in München gilt
Die Lockerung betrifft die Kontrolle am Flughafen, nicht die Gepäckgrenzen der Fluggesellschaft. Ein Behälter darf höchstens zwei Liter fassen. Größere Flaschen oder Kanister müssen weiterhin in das Aufgabegepäck. Auch Laptops und Tablets müssen an den neuen Kontrollspuren grundsätzlich nicht mehr separat in eine Wanne gelegt werden.
Möglich wird die Änderung durch Computertomographie-Scanner. Sie erstellen dreidimensionale Bilder des Handgepäcks und erlauben eine genauere Prüfung, ohne dass Reisende Flüssigkeiten und Elektronik vorher auspacken müssen. Der Freistaat Bayern nennt Investitionen von rund 45 Millionen Euro in die neue Kontrolltechnik.
Bei Anschlussflügen können wieder strengere Regeln gelten
Wer in München startet und ohne weitere Sicherheitskontrolle direkt zum Ziel fliegt, kann sein Handgepäck nach der neuen Münchner Regel packen. Bei einer Umsteigeverbindung ist mehr Vorsicht nötig: Am Anschlussflughafen kann weiterhin die Grenze von 100 Millilitern je Behälter gelten. Wird das Handgepäck dort erneut kontrolliert, kann eine in München erlaubte größere Flasche zum Problem werden.
Prüfen Sie deshalb vor der Abreise nicht nur den Startflughafen, sondern auch den Umsteigeort. Für Reisen mit Anschlussflug bleibt die konservative 100-Milliliter-Packweise die sicherste Lösung, solange der zweite Flughafen die Zwei-Liter-Regel nicht ausdrücklich bestätigt. Unser Überblick erklärt, warum Flüssigkeitsregeln je nach Flughafen unterschiedlich sein können.
Was Reisende vor der Kontrolle beachten sollten
Die neue Obergrenze bedeutet nicht, dass jede Flüssigkeit automatisch mit an Bord darf. Sicherheitskräfte können Behälter genauer prüfen oder die Mitnahme einzelner Stoffe untersagen. Zusätzlich gelten weiterhin die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes und die Vorgaben der jeweiligen Airline.
Für Abflüge bis einschließlich 17. September sollten Reisende noch nach der bisherigen Regel packen. Ab 18. September können größere Getränkeflaschen, Kosmetikbehälter oder andere erlaubte Flüssigkeiten bis zwei Liter am Flughafen München im Handgepäck bleiben. Wer unnötige Verzögerungen vermeiden möchte, hält Behälter trotz der vereinfachten Kontrolle gut zugänglich.
