Spanien–Italien: Grenzkontrollen bei Flügen und Fähren
Spanien und Italien kontrollieren vorübergehend direkte Flug- und Fährverbindungen. Für beide Reiserichtungen gelten unterschiedliche Enddaten.
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Wer in den kommenden Tagen direkt zwischen Spanien und Italien fliegt oder mit der Fähre reist, muss mit einer Ausweiskontrolle rechnen. Beide Schengen-Staaten haben vorübergehend Kontrollen an ihren Luft- und Seegrenzen zum jeweils anderen Land eingeführt. Die Fristen sind nicht identisch: Spanien nennt derzeit den 22. September 2026 als Enddatum, Italien den 1. Oktober 2026. Reisende sollten deshalb ein gültiges Dokument griffbereit halten und etwas Zeitreserve einplanen.
Bild: Kylie Anderson / Unsplash, Unsplash License
Welche Verbindungen von den Kontrollen betroffen sind
Die offizielle Übersicht der Europäischen Kommission führt für Spanien Kontrollen an allen internen Luft- und Seegrenzen mit Italien vom 8. bis 22. September auf. Italien kontrolliert seinerseits vom 16. September bis 1. Oktober alle internen Luft- und Seegrenzen mit Spanien. Betroffen sind damit insbesondere Direktflüge sowie Fährverbindungen zwischen beiden Ländern.
Es handelt sich nicht um eine Grenzschließung und auch nicht um neue Einreisevisa. Die Staaten nutzen eine im Schengen-Regelwerk vorgesehene, befristete Möglichkeit zur Wiedereinführung von Kontrollen. Als Grund nennt die EU-Übersicht Gefahren für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit im Zusammenhang mit irregulären Einreisen und möglichen Weiterreisen innerhalb des Schengen-Raums.
Welches Dokument Reisende mitnehmen sollten
Deutsche und andere EU-Bürger können innerhalb der EU mit einem am Reisetag gültigen Reisepass oder Personalausweis reisen. Bei vorübergehenden Binnengrenzkontrollen muss eines dieser Dokumente vorgezeigt werden können. Das gilt auch für Kinder und Minderjährige, die ein eigenes gültiges Reisedokument benötigen.
Praktisch bedeutet das: Das Dokument nicht tief im aufgegebenen Gepäck verstauen, sondern während der gesamten Reise erreichbar halten. Für Familien sollten die Ausweise aller Mitreisenden vor Abfahrt noch einmal auf Gültigkeit geprüft werden.
Was Urlauber vor Abflug oder Einschiffung prüfen sollten
Planen Sie für Check-in, Sicherheitskontrolle und eine mögliche zusätzliche Ausweiskontrolle einen Puffer ein. Eine pauschale Zusatzzeit nennen die Behörden nicht; maßgeblich bleiben daher die aktuellen Hinweise der Fluggesellschaft, des Flughafens oder der Fährreederei. Besonders bei getrennt gebuchten Anschlüssen sollte die Umsteigezeit nicht zu knapp bemessen sein.
Die Enddaten können verlängert oder vorzeitig geändert werden. Wer eine Reise kombiniert, sollte die EU-Übersicht kurz vor dem Start erneut aufrufen. Angebote und Reiseoptionen finden Sie bei Last Minute Spanien und Last Minute Italien.
