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Ersatzreisender bei Pauschalreisen: Kann jemand anderes für Sie mitfahren?

Anna Keller5 Min. Lesezeit Aktualisiert 15.08.2026

Wann eine Pauschalreise auf einen Ersatzreisenden übertragen werden kann, welche Kosten entstehen können und was vor dem Wechsel geprüft werden muss.

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Wenn Sie eine Pauschalreise nicht antreten können, muss nicht immer eine teure Stornierung die einzige Lösung sein. Sie dürfen den Vertrag vor Reisebeginn grundsätzlich auf einen Ersatzreisenden übertragen. Die andere Person tritt dann an Ihre Stelle. Das funktioniert aber nur, wenn sie die Reisebedingungen und die Einreisevoraussetzungen erfüllt und wenn die Mitteilung rechtzeitig beim Veranstalter eingeht.

Was eine Vertragsübertragung bedeutet

Bei einer Pauschalreise kann der Reisende vor Beginn verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. Das ist etwas anderes als eine bloße Namenskorrektur. Der Ersatzreisende übernimmt die gebuchte Reise mit ihren Leistungen, während der ursprünglich Buchende nicht einfach aus allen finanziellen Fragen verschwindet.

Nach dem Gesetz haften ursprünglicher Reisender und Ersatzreisender dem Veranstalter für den Reisepreis und die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner. Vereinbaren Sie daher untereinander klar, wer welchen Betrag zahlt. Der Veranstalter ist kein Schiedsrichter für private Absprachen zwischen Freunden oder Familienmitgliedern. Last-Minute-Pauschalreisen finden und die Angebote direkt vergleichen.

Wie früh muss der Veranstalter informiert werden?

Die Übertragung muss dem Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Das Gesetz nennt sieben Tage vor Reisebeginn als angemessen, der Einzelfall kann aber anders liegen. Bei Flügen, Visa oder sehr kurzfristigen Reisen ist früh handeln besonders wichtig, weil Teilnehmerdaten noch an Airline, Hotel oder Behörden weitergegeben werden müssen.

Schreiben Sie nicht nur dem Hotel oder der Fluggesellschaft. Ansprechpartner ist zunächst der Reiseveranstalter, der in Ihrer Bestätigung steht. Nutzen Sie einen nachweisbaren Weg und bitten Sie um schriftliche Bestätigung mit neuem Namen, eventuellen Kosten und allen geänderten Unterlagen.

Wer als Ersatzreisender geeignet ist

  • Reisedokumente: Pass oder Ausweis müssen für Ziel und Reisezeit gültig sein.
  • Einreise: Visum, ETA, Impf- oder sonstige Vorgaben müssen rechtzeitig erfüllbar sein.
  • Tarifbedingungen: Flug, Zimmerbelegung und Versicherungen dürfen dem Wechsel nicht entgegenstehen.
  • Alter und Zimmer: Ein Kinderpreis, ein Familienzimmer oder ein Einzelzimmerzuschlag kann die Rechnung verändern.
  • Persönliche Daten: Der Name muss genau wie im Reisedokument übernommen werden.

Ein Ersatzreisender ist also nicht automatisch jede beliebige Person. Wenn die Reise zum Beispiel ein Zimmer für zwei Erwachsene und zwei Kinder umfasst, kann eine neue Person andere Preise oder Belegungsregeln auslösen. Prüfen Sie die neue Konstellation, bevor Sie private Tickets oder weitere Extras kaufen.

Welche Kosten darf der Veranstalter verlangen?

Der Veranstalter kann die tatsächlich durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten verlangen und muss sie auf Verlangen begründen. Es gibt keine allgemeine Pauschale, die immer korrekt wäre. Fluggesellschaften, Leistungsträger oder Verwaltungsaufwand können je nach Reise zu unterschiedlichen Beträgen führen.

Bitten Sie vor der endgültigen Änderung um eine klare Aufstellung. Vergleichen Sie diese mit einer Stornierung und mit einer Umbuchung. Bei einer günstigen Pauschalreise kurz vor Abflug kann die Übertragung attraktiv sein; wenn zusätzliche Flugkosten sehr hoch sind, ist sie möglicherweise keine Ersparnis.

Versicherung, Sitzplatz und Zusatzleistungen prüfen

Reiserücktritts-, Auslandskranken- oder Gepäckversicherungen lassen sich nicht immer automatisch übertragen. Der neue Reisende braucht gegebenenfalls eigenen Schutz. Auch vorab bezahlte Sitzplätze, Zusatzgepäck, Bahnfahrten oder Parkplatzreservierungen können eigene Verträge sein und müssen separat geprüft werden.

Verlassen Sie sich bei einer Airline-Reservierung nicht auf die alte Bordkarte oder einen Namen im Kundenkonto. Erst die neue Reisebestätigung und – falls verfügbar – die aktualisierte Buchungsreferenz zeigen, dass der Wechsel verarbeitet wurde. Für den Online-Check-in sollten die Daten dann nochmals exakt gegen den Pass verglichen werden.

Wann eine Stornierung besser sein kann

Eine Übertragung ist nicht immer die klügste Lösung. Wenn niemand die Einreisevoraussetzungen erfüllt, wenn der Veranstalter den Wechsel begründet ablehnt oder wenn die Mehrkosten über der Stornopauschale liegen, kann ein Rücktritt klarer sein. Vergleichen Sie nur schriftlich bestätigte Kosten, nicht Vermutungen aus einem Forum oder einer Hotline-Aussage.

Bei einer Reise mit mehreren Teilnehmern kann auch eine Teilstornierung den Preis der verbleibenden Personen verändern. Lassen Sie sich deshalb nicht nur die Kosten des Ersatzreisenden nennen, sondern den neuen Gesamtpreis für alle Reisenden bestätigen.

Besonderheit bei Namen, Visa und Pauschalflügen

Ein Teilnehmerwechsel ist kein Anlass, einen Namen ungefähr einzutragen. Verwenden Sie genau die Schreibweise aus dem Reisepass; Umlaute, Bindestriche und mehrere Vornamen können je nach Airline unterschiedlich übertragen werden. Die verbindliche Darstellung in den Reiseunterlagen muss jedoch nachvollziehbar zum Dokument passen. Bei Unklarheit fragen Sie den Veranstalter vor der Bestätigung, nicht erst am Flughafen.

Für ein Visum, eine elektronische Einreisegenehmigung oder ein Einreiseformular bleibt der Ersatzreisende selbst verantwortlich. Eine bereits für den ursprünglich Reisenden ausgestellte Genehmigung ist häufig nicht übertragbar. Prüfen Sie außerdem, ob die Bearbeitungszeit bis zum Abflug reicht. Bei einer Fernreise kann genau dieser Punkt eine an sich mögliche Vertragsübertragung praktisch unmöglich machen.

So vermeiden Sie Streit zwischen den Beteiligten

Halten Sie die private Kostenverteilung kurz schriftlich fest: Wer ersetzt die Anzahlung, wer trägt die Änderungsgebühr und bis wann erfolgt die Zahlung? Das betrifft nicht den Anspruch des Veranstalters, schützt aber die Beziehung zwischen ursprünglichem und neuem Reisenden. Wer nur mündlich vereinbart, kann später leicht über Preis, Extras oder Versicherungen streiten.

Teilen Sie auch alle Unterlagen neu: Bestätigung, Flugdetails, Hoteladresse, Transferinformation und Notfallkontakt. Der Ersatzreisende sollte nicht mit einem Screenshot des alten Gastes reisen, sondern über eine vollständige, aktualisierte Mappe verfügen. Fahrplan vom Angebot bis zum Abflug bündelt die wichtigsten Kontrollen für die Reiseplanung.

Schritt für Schritt zum sauberen Wechsel

  1. Reisebestätigung und Bedingungen öffnen.
  2. Daten des Ersatzreisenden genau wie im Reisedokument erfassen.
  3. Den Veranstalter schriftlich über die gewünschte Übertragung informieren.
  4. Kostenaufstellung und aktualisierte Bestätigung abwarten.
  5. Einreise, Versicherung und separat gebuchte Extras neu prüfen.

Der Kern ist einfach: Ein Ersatzreisender kann Stornokosten vermeiden, wenn der Wechsel früh, schriftlich und mit passenden Unterlagen geregelt wird. Zahlen oder versprechen Sie erst dann etwas, wenn die neue Bestätigung vorliegt.

Quellen

Über die Autorin

Anna Keller

Anna Keller schreibt für LastMinuteJa.de über Reiseziele, Hotels und eine gut vorbereitete Urlaubsplanung. Sie strukturiert Informationen aus Reiseunterlagen, Anbieterangaben und öffentlich zugänglichen Quellen. Bei Einreise-, Gebühren- und Flugthemen verweist die Redaktion auf die jeweils zuständigen Behörden und Anbieter und kennzeichnet relevante Aktualisierungen am Artikel.