Wenn ein Mitreisender ausfällt: Kosten und Optionen bei der Pauschalreise
Wenn eine Person aus der Reisegruppe ausfällt, muss nicht automatisch die ganze Pauschalreise storniert werden. Diese Optionen und Kosten sollten Sie prüfen.
Aktuelle Last-Minute-Preise prüfen
Jetzt Preise prüfenIn diesem Artikel
Wenn nur eine Person aus Ihrer Reisegruppe nicht mitfliegen kann, muss die gesamte Pauschalreise nicht automatisch storniert werden. Entscheidend ist, ob die übrigen Reisenden die Buchung unverändert nutzen möchten und welche Positionen der Veranstalter neu berechnet. Der Ausfall kann eine Änderung der Personenzahl, eine Umbuchung, die Übertragung des Reiseplatzes oder ein Rücktritt nur für diese Person auslösen. Lassen Sie sich vor einer Stornierung schriftlich erklären, was mit Zimmer, Flug, Transfer, Verpflegung und dem Reisepreis der übrigen Teilnehmer geschieht, bevor Sie endgültig entscheiden.
Bleibt die gemeinsame Reise für die anderen bestehen?
In vielen Fällen können die übrigen Personen weiterreisen, aber der Veranstalter muss die konkrete Buchung prüfen. Eine Pauschalreise besteht aus mehreren miteinander verbundenen Leistungen. Der Preis hängt deshalb nicht nur davon ab, wie viele Personen im Flugzeug sitzen, sondern auch von der Zimmerbelegung, dem Transfer, der Verpflegung und den gebuchten Zusatzleistungen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer bloßen Nichtanreise und einer offiziell bestätigten Änderung. Wenn eine Person einfach nicht erscheint, kann der Veranstalter den auf sie entfallenden Anteil trotzdem nach den Vertragsbedingungen abrechnen. Außerdem kann ein nicht genutzter Hinflug bei einer gebuchten Flugreise Folgen für die weitere Beförderung haben. Informieren Sie den Vertragspartner daher möglichst vor dem Abflug und lassen Sie sich die Konsequenzen schriftlich bestätigen.
Die allgemeine Übersicht zu Änderungen, Umbuchung und Stornierung nach der Buchung hilft dabei, den Fall in den richtigen Rahmen einzuordnen. Für den Ausfall einer einzelnen Person brauchen Sie aber zusätzlich eine neue Berechnung der konkreten Gruppenbuchung.
Welche Kosten können sich ändern?
Die Ersparnis entspricht nicht automatisch dem ursprünglichen Preis der ausfallenden Person. Der Veranstalter kann einzelne Leistungen herausrechnen, eine Änderungs- oder Bearbeitungsgebühr verlangen und den verbleibenden Preis neu kalkulieren. Bei einem Doppelzimmer kann außerdem der Einzelbelegungs- oder Nichtauslastungszuschlag relevant werden.
Positionen, die bei einer Person weniger geprüft werden sollten| Position | Mögliche Folge | Was Sie schriftlich verlangen sollten |
|---|---|---|
| Flug | Steuern, Gebühren oder Tarifbestandteile können sich ändern | Aufstellung für die ausfallende und die verbleibenden Personen |
| Hotelzimmer | Einzelbelegung oder neuer Zimmerpreis möglich | Bestätigung von Zimmerkategorie und Belegung |
| Transfer | Meist bleibt die Leistung bestehen, die Abholungsdaten können aber angepasst werden | Neue Teilnehmerzahl und Transferbestätigung |
| Verpflegung | Preis kann pro Person oder als Paket kalkuliert sein | Neue Gesamtsumme inklusive Verpflegung |
| Versicherung und Extras | Leistungen müssen oft separat storniert werden | Welche Zusatzleistungen enden und welche weiterlaufen |
Vergleichen Sie immer die neue Gesamtsumme für die verbleibende Gruppe mit dem bisherigen Gesamtpreis. Eine kleine Rückzahlung kann korrekt sein, wenn Zimmer und Transfer nahezu unverändert bleiben. Umgekehrt kann der Pro-Kopf-Preis steigen, wenn der Zimmerpreis auf weniger Personen verteilt wird.
Stornierung nur für eine Person
Fragen Sie nicht nur nach einer Stornierung der gesamten Buchung, sondern ausdrücklich nach dem Rücktritt oder der Herausnahme der betroffenen Person. Ob das technisch und vertraglich möglich ist, hängt vom Veranstalter, Tarif und Buchungsweg ab. Lassen Sie sich die Stornokosten für diese Person sowie den verbleibenden Preis der anderen Reisenden getrennt ausweisen.
Bei einer selbst veranlassten Absage können nach dem Reisevertrag Rücktrittskosten entstehen. Der Veranstalter muss sich grundsätzlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertung anrechnen lassen; die genaue Höhe ergibt sich aber aus den vereinbarten Bedingungen und dem Zeitpunkt des Rücktritts. Eine pauschale Aussage wie „der Einzelpreis wird einfach abgezogen“ ist deshalb nicht zuverlässig.
Wenn die betroffene Person wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines anderen versicherten Ereignisses ausfällt, prüfen Sie zusätzlich die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung. Melden Sie den Schaden nach den Bedingungen des Versicherers und bewahren Sie Buchungsbestätigung, ärztliche Nachweise sowie die Kostenaufstellung des Veranstalters auf. Die Versicherung ersetzt nicht automatisch jede Gebühr und entscheidet nach dem vereinbarten Schutz.
Kann jemand anderes den Reiseplatz übernehmen?
Wenn die Person nicht krankheitsbedingt ausfällt, kann die Übertragung auf einen Ersatzreisenden eine Alternative sein. Der Veranstalter darf dafür eine angemessene Gebühr und die tatsächlichen Mehrkosten verlangen. Die Änderung muss rechtzeitig mitgeteilt werden, und die neue Person muss alle Voraussetzungen der Reise erfüllen, etwa bei Reisedokumenten oder Einreisebestimmungen.
Ein Ersatzreisender ist besonders interessant, wenn eine Stornierung hohe Kosten verursachen würde und die Gruppe ihr Zimmer oder ihre übrigen Leistungen unverändert behalten möchte. Prüfen Sie jedoch, ob Flugname, Transferliste, Versicherung und besondere Leistungen angepasst werden können. Die Details zur Übertragung einer Pauschalreise erläutert der Ratgeber zum Ersatzreisenden bei Pauschalreisen.
Verlassen Sie sich nicht auf eine mündliche Zusage des Hotels oder des Reisebüros. Maßgeblich ist, ob der Veranstalter die Änderung in der Buchung bestätigt. Bis dahin bleibt die ursprüngliche Person in den Vertragsunterlagen eingetragen und kann für Verpflichtungen aus dem Vertrag relevant bleiben.
Was passiert mit dem Zimmer?
Der häufigste praktische Streitpunkt ist die Unterkunft. Bei einem Zimmer für zwei Personen kann der Veranstalter die ausfallende Person entfernen, das Zimmer aber unverändert lassen. Dann entfällt möglicherweise nur ein Teil der personenbezogenen Leistungen. Wenn die neue Belegung eine andere Zimmerkategorie oder einen Einzelzimmerzuschlag auslöst, muss der Veranstalter Ihnen die Konsequenz vor der Änderung mitteilen.
Bei Familienzimmern, Suiten oder verbundenen Zimmern sollte zusätzlich geprüft werden, ob die Mindestbelegung unterschritten wird. Die übrigen Reisenden sollten nicht erst beim Check-in erfahren, dass die Unterkunft wegen der geänderten Personenzahl neu eingestuft wurde. Bitten Sie um eine aktualisierte Hotelbestätigung mit Namen, Belegung und Verpflegungsart.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Prüfen Sie, wer Vertragspartner ist: Veranstalter, Reisebüro oder Vermittlungsportal.
- Melden Sie den Ausfall mit Buchungsnummer, Namen und Reisebeginn schriftlich.
- Fragen Sie getrennt nach Herausnahme, Ersatzreisendem und Fortführung der Reise für die übrige Gruppe.
- Fordern Sie für jede Variante die Kosten von Flug, Hotel, Transfer, Verpflegung und Extras an.
- Prüfen Sie Reiserücktrittsversicherung und Nachweispflichten, falls ein versichertes Ereignis vorliegt.
- Stimmen Sie erst zu, wenn die neue Personenzahl und der neue Gesamtpreis schriftlich bestätigt sind.
Wenn der Ausfall kurz vor der Abreise eintritt, sollten Sie zusätzlich die Flug- und Transferhinweise prüfen. Informieren Sie nicht mehrere Stellen widersprüchlich, sondern halten Sie fest, wann welcher Ansprechpartner welche Änderung bestätigt hat. Das erleichtert eine spätere Erstattung oder die Abwicklung mit dem Versicherer.
Die wichtigsten Fragen an den Veranstalter
- Kann die Buchung für die übrigen Reisenden unverändert bestehen bleiben?
- Welche Kosten entfallen tatsächlich für die ausfallende Person?
- Entsteht durch die neue Belegung ein Einzelzimmer- oder anderer Zuschlag?
- Bleiben Flug, Gepäck, Transfer, Zimmer und Verpflegung der übrigen Personen bestätigt?
- Ist eine Übertragung auf eine Ersatzperson möglich und bis wann?
- Welche Dokumente verlangt die Reiserücktrittsversicherung?
- Wann erhalten Sie die aktualisierte Buchungsbestätigung?
Die beste Lösung ist nicht zwingend die vollständige Stornierung. Bei einer einzelnen verhinderten Person kann die Fortführung der Reise, eine bestätigte Herausnahme oder ein Ersatzreisender günstiger sein. Entscheidend ist eine schriftliche Vergleichsrechnung, bevor die ursprüngliche Buchung endgültig verändert wird.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Pauschalreisen auf eine andere Person übertragen
- Gesetze im Internet: § 651e BGB Übertragung des Vertrags
- Gesetze im Internet: § 651h BGB Rücktritt vor Reisebeginn
- ADAC: Pauschalreise auf eine andere Person übertragen
- ADAC: Wichtige Regeln bei der Reisebuchung
- Your Europe: Rechte bei Pauschalreisen
- TUI: Änderungen an einer Buchung
- vtours: Fragen zu Buchung, Umbuchung und Stornierung
